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1317. Mai 23. Schweidnitz in estuario Jacobi de Gogelow (Goglau), civ. Swidnic.

X kal. Jun. hora terc. nd. IXV.

Lutko, Erbvogt in Schweidnitz, und die dortigen Konsuln und Schöffen, sowie die ganze Stadtgemeinde erklären, dass nachdem Renscho, Friczco und andere marestellarii seu stabularii des Herzogs Bernard eine Glocke feilgeboten und dieselbe nach einem andern Orte hätten führen wollen, sie im Hinblick darauf, dass die Glocke aus den Almosen Schweidnitzer Bürger angeschafft worden und es deshalb unrecht sei, solche fortzuschaffen, den Verkäufern 25 Mk. baarer kgl. Groschen gegeben, doch unter öffentlichem Protest, gegen etwaige Ansprüche auf die Glocke zu Recht zu stehen und unter Vorbehalt eines Regresses de evictione gegen die Verkäufer, welche übrigens der Herzog suis litteris disbrigare versprochen habe.

Z.: Herr Thymo von Posern und die Pfarrer Johann von Würben, Mag. Nikolaus von Panthenau, Wichnand von Sachenkirch, Arnold Prediger der Pfarrkirche zu Schweidnitz und die dortigen Vikare Johann, Nikolaus, Peczold. Beglaubigt durch Notar Heinrich gen. von Altenburg.


Schweidnitzer Privilegienbuch des XIV. Jahrh. No. 67, p. 20.


Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 18, 1898; Regesten zur schlesischen Geschichte, 1316 - 1326. Herausgegeben von C. Grünhagen und C. Wutke.